lNFO: AIIe unsere Messer sind nach schweizer Waffengesetz Iegal und dürfen mitgetragen werden.
VORSCHLAG: Wir legen aIlen unseren Messerfreunden ans Herz sich mit dem Waffengesetz auseinanderzusetzen faIls es ein Aufeinandertreffen mitd er PoIizei gibt, so kann euch die Polizei nicht unrechtmässig das Messer enteignen.